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AGB's

AGB Stefanie Päßler

1. Geltungsbereich

 

Allen Aufträgen und Patientenbeziehungen zwischen Stefanie Päßler und dem Patienten liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Terminvereinbarungen und Anzahlungen (Terminkautionen)

 

(2.1)

Der Patient kann einen oder mehrere Termine mit Stefanie Päßler vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Anzahlung bzw. Terminkaution fällig, deren Höhe Stefanie Päßler, u.a. in Abhängigkeit von der Termindauer, vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet. 

(2.2)

Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin ausschließlich persönlich oder telefonisch möglich. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins, jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.

(2.3)

Die Anzahlung bzw. Terminkaution verfällt, wird also von Stefanie Päßler ohne Gegenleistung einbehalten, wenn der Patient

 

(a)

zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens 3 Werktage zuvor telefonisch oder persönlich abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine.

 

(b)

in einer nicht behandelbaren Verfassung, d.h. unter z. B. Einfluss von Drogen, oder Alkohol erscheint und aufgrund dieser Voraussetzungen der Termin nicht stattfinden kann (siehe auch §4 Rechte und Pflichten des Patienten).

3. Preise

 

(3.1)

Die Behandlungspreise sind der aktuell gültigen Behandlungspreisliste zu entnehmen

 

(3.2)

Preisvereinbarungen zwischen dem Patienten und Stefanie Päßler sind bindend.

4. Rechte und Pflichten des Patienten

 

(4.1)

Der Patient trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für Stefanie Päßler vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:

 

(a)

Keine Einnahme von Alkohol- oder Betäubungsmittel mind. 48 Stunden vor dem Termin.

 

(b)

Der Patient leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Behandlung ausschließen oder wesentlich erschweren (insb. Infektionserkrankungen).

Stefanie Päßler behält sich vor, bei Missachtung der oben genannten Punkte den Termin abzubrechen. Die Anzahlung bzw. Terminkaution wird daraufhin einbehalten.

5. Rechte und Pflichten von Stefanie Päßler

 

(5.1)

Der Patient wird am Termin über die Behandlung sowie die damit eventuell verbundene Risiken aufgeklärt. Besteht die Vermutung, dass gewisse Umstände gegen die Durchführung einer Behandlung sprechen, ist dies bereits vor dem Termin zu erwähnen und die Durchführung sicherzustellen.

 

(5.2)

Stefanie Päßler verpflichtet sich, den Patienten über den Heilungsprozess und die notwendigen Verhaltensregeln zu informieren.

 

(5.3)

Ich weise darauf hin, dass das ich gemäß §642 BGB das Recht habe, bei Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Absage (3 Werktage vorher, ausschließlich telefonisch oder persönlich), eine angemessene Entschädigung zu verlangen (die vereinbarte Terminkaution für den Termin, siehe 2.). In diesem einem Fall habe ich das Recht, nach §643 BGB alle weiteren Termine des Patienten zu kündigen.

6. Sonstiges

 

(6.1)

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

 

(6.2)

Der Gerichtsstand ist Karlsruhe.

(6.3)

Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen der Praxis Akupunktur und Heilpraxis Karlsruhe und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.

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